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Instandhaltung oder Modernisierung? Was steuerlich zählt

Erhaltungsaufwand sofort absetzen oder über AfA abschreiben — die Klassifikation entscheidet. Wann liegt was vor und welche Belege brauchst du?

Aktualisiert 30. April 20267 Min. LesezeitErhaltungsaufwand, AfA, Anlage V

Der Unterschied zwischen Instandhaltung (auch Erhaltungsaufwand) und Modernisierung entscheidet, wie du eine Rechnung in deiner Steuererklärung verbuchst — sofort oder über Jahre verteilt.

Erhaltungsaufwand: sofort absetzbar

Erhaltungsaufwand sind Aufwendungen, die nötig sind, um deine Mietsache im funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Klassiker:

  • Reparatur einer defekten Heizung,
  • Tausch eines defekten Geräts gegen ein gleichwertiges,
  • Erneuerung des Bodenbelags wegen Verschleiß,
  • Streichen der Wohnung nach Mieterwechsel.

Diese Kosten sind im Jahr der Zahlung voll als Werbungskosten in der Anlage V abzugsfähig — sofort und ohne Verteilung.

Modernisierung / Herstellungsaufwand

Modernisierung liegt vor, wenn du den Standard der Mietsache substanziell erhöhst — und nicht nur defekte Komponenten ersetzt:

  • Neue Heizung mit besserem Wirkungsgrad statt der alten,
  • Einbau einer Einbauküche, wo vorher keine war,
  • Umbau eines Bades mit höheren Standards,
  • Wärmedämmung der Außenfassade.

Diese Kosten gelten als Herstellungsaufwand und werden über die Nutzungsdauer per AfA abgeschrieben — bei einem Mietshaus typischerweise über 50 Jahre, bei Einbauküchen über 8–10 Jahre.

Die „anschaffungsnahen Herstellungskosten“-Falle

Achtung: Wenn du innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung einer Immobilie mehr als 15 % des Kaufpreises in Renovierungen steckst, behandelt das Finanzamt diese Kosten als anschaffungsnahe Herstellungskosten — sie werden zum Kaufpreis addiert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben, nicht sofort abgesetzt. Auch Reparaturen können hier gefangen sein, wenn sie die 15-%-Schwelle reißen.

Praxis-TippHalte den Defekt-Status alter Geräte aktenkundig fest — am besten per Foto, Reparatur-Voranschlag oder Aussage des Handwerkers („Reparatur unwirtschaftlich“). Ohne Beleg läuft die Klassifikation auf „unklar“ — und der Steuerberater wählt im Zweifel die ungünstigere Variante.

Wo es im Alltag schwierig wird

Vermieter unterschätzen oft: ein Tausch eines alten Geräts ist nur dann Erhaltungsaufwand, wenn das neue Gerät funktional gleichwertig ist. Wer einen 20-Jahre-alten Standardherd gegen ein modernes Induktionskochfeld tauscht, hat formal modernisiert — das Finanzamt kann den Aufwand umqualifizieren.

Ein guter Steuerberater nimmt sich solche Edge-Cases an und schlägt bei klarer Reparatur die Zuordnung als Erhaltungsaufwand vor.

Zusammenfassung

  • Defekt + gleichwertiger Tausch = Erhaltungsaufwand → sofort absetzbar.
  • Standard-Erhöhung / Substanz-Verbesserung = Modernisierung → AfA über Nutzungsdauer.
  • Innerhalb 3 J. nach Kauf >15 % Reno-Aufwand = anschaffungsnahe Herstellungskosten.
  • Belege sammeln — Defekt-Status macht den Unterschied.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine strukturierte Einschätzung, keine Rechtsberatung. Steuerliche Einzelfälle gehören in die Hand eines/einer Steuerberater*in.

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