§14 UStG: Welche Pflichtangaben muss jede Rechnung enthalten?
Acht Pflichtangaben für eine umsatzsteuerlich korrekte Rechnung — und warum eine fehlende Steuernummer dich Geld kostet.
Eine umsatzsteuerliche Rechnung in Deutschland muss laut §14 UStG acht formale Angaben enthalten. Fehlt etwas, kannst du im Worst Case den Vorsteuerabzug verlieren oder der Beleg ist steuerlich nicht verwertbar.
Die acht Pflichtangaben
- Name und Anschrift des Ausstellers — also der Handwerker bzw. das Handwerksunternehmen.
- Name und Anschrift des Empfängers — du als Vermieter*in. Ein häufiger Fehler: die Rechnung läuft auf den Mieter, weil er den Termin organisiert hat.
- Steuernummer ODER Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers. Beides ist gleichwertig — eines muss drauf.
- Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Eindeutige Rechnungsnummer — fortlaufend, vom Aussteller selbst gewählt.
- Leistungsbeschreibung — Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der erbrachten Leistungen.
- Leistungs-/Lieferzeitraum — wann genau erfolgte die Leistung? Auch dann, wenn dieser mit dem Rechnungsdatum identisch ist, sollte er ausgewiesen werden.
- Entgelt (nach Steuersätzen aufgeschlüsselt) + Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerfreiheit (z.B. Kleinunternehmer nach §19 UStG).
Kleinbetragsrechnungen bis 250 €
Bei Rechnungen bis 250 € brutto reichen vereinfachte Angaben (§33 UStDV): Aussteller-Name+Anschrift, Datum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Steuersatz. Empfängerangaben und Rechnungsnummer können entfallen — formell aber trotzdem hilfreich.
Was passiert bei fehlenden Angaben?
Bist du vorsteuerabzugsberechtigt (z.B. bei Vermietung mit Option zur Umsatzsteuer), kannst du den Vorsteuerabzug bei einer formal mangelhaften Rechnung verlieren. Bei Vermietung an Privatpersonen ist das selten — die Vermietung ist nach §4 Nr. 12 UStG steuerfrei, du bist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Aber auch ohne Vorsteuer-Thema: eine Rechnung mit fehlender Steuernummer wird vom Finanzamt im Zweifel nicht als ordentlicher Beleg für deine Werbungskosten-Erklärung anerkannt. Im schlimmsten Fall musst du den Aufwand selbst tragen.
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Neben den formalen Pflichtangaben ist der Adressat die wichtigste Stellschraube für die steuerliche Verwertbarkeit. Mehr dazu in Handwerker-Rechnung prüfen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine strukturierte Einschätzung, keine Rechtsberatung.
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